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FussVideo - Text 172: Verurteilung

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Verurteilung:

Fußfetischisten
Weil er arrangiert hatte, daß eine Frau mit spitzen Schuhen einen Gecko und drei Ratten langsam zu Tode trat und davon einen Videofilm herstellte, wurde ein Mann vom Basler Strafgericht gestern zu fünf Monaten Gefängnis, bedingt, verbunden mit der Weisung zu einer Psychotherapie, verurteilt. Dies wegen Gewaltdarstellung, Pornografie und Tierquälerei.
Der Angeklagte bezeichnet sich selber - und dies wird auch gutachterlich bestätigt - als Fußfetischist. Zu dieser sexuellen Neigung gesellt sich bei ihm ein Hang zum Sadomasochismus. Nur so ist erklärbar, daß er, der angeblich kein Blut sehen kann und schon als Kind mit jedem zertretenen Insekt Mitleid hatte, im Stand ist, Filme zu drehen, wie sie bei ihm gefunden wurden und jetzt zur Anklage standen.

Medien ausgeschlossen
Er begeilt sich einerseits als Fußfetischist an den in Aktion tretenden Frauenfüßen und identifiziert sich gleichzeitig mit der zu Tode gequälten Kreatur. Die inkriminierten Filme habe er für einen Auftraggeber in Deutschland hergestellt, der ihm in einem Postpaket nebst dem Drehbuch und den Schuhen - rote, hochhakige Lackschuhe - auch zwei Geckos zusandte, die er mit einem Klebestreifen auf eine Konsole geklebt hatte. Einem der Tiere blieb zumindest das Schicksal des langsamen Zertretenwerdens vor der Kamera erspart, er überlebte die Reise im Postpaket nicht.
In einem weiteren Crush-Video, wie diese Abscheulichkeiten in der Szene genannt werden, waren es Ratten, die er an den Schwänzen so festklemmte, daß sie nicht entweichen konnten, bis sie zu Tode getrampelt waren.
Die Frau, die er als "Akteurin" anheuerte, war drogenabhängig und machte - wenn auch widerwillig und bis zum Erbrechen angeekelt - mit, um zu Geld für Drogen zu kommen. Sie war ursprünglich mitangeklagt, ist aber inzwischen verstorben.
Dem Angeklagten wurde im Weiteren auch die Einfuhr sowie der Verkauf, Tausch und das Anbieten von Filmen mit Gewaltdarstellungen und Pornografie vorgeworfen. Er war geständig und will sich - dank einer inzwischen begonnenen Psychotherapie - mittlerweile von den tierquälerischen Perversitäten losgesagt haben - er bezeichnet sich allerdings noch immer als "bekennenden Fußfetischisten" und stellt auf diesem Gebiet auch immer noch Filmeher. Er habe inzwischen in einem entfernten Landesteil ein neues Leben angefangen, aus diesem Grund, beziehungsweise um ihn vor einem unfreiwilligen Outing durch die Medien zu schützen, wurden diese, auf Antrag der Verteidigerin, Annalisa Landi, während dem Verhandlungsteil "zur Person"
ausgeschlossen. Eine vom Gericht äußerst selten zugestandene Maßnahme, die bei den Medienvertretern, die sich an den hiesigen Gerichten normalerweise an die Regeln der Anonymisierung eines Angeklagten halten, leichtes Befremden auslöste. Eine Maßnahme auch, die in Zukunft wohl vermehrt ähnliche Anträge nach sich ziehen wird, denn welcher Angeklagte wünschte sich nicht den Schutz einer gerichtlich angeordneten Tarnkappe?

Das Strafmaß
Während die (dispensierte) Staatsanwaltschaft sechs Monate und die Verteidigung drei Monate Gefängnis, bedingt, beantragt hatten, kam Einzelrichter Gilbert Thiriet zu einem Strafmaß von fünf Monaten, bedingt, mit einer Probezeit von drei Jahren und der Weisung, während dieser Zeit die begonnene Therapie auf eigene Kosten weiterzuführen. Dies unter Berücksichtigung einer leicht- bis mittelgradig verminderten Zurechnungsfähigkeit aufgrund der krankhaften Devianz des Sexualverhaltens des Angeklagten. Das Hauptverschulden fällt dabei auf die massive Tierquälerei, die in ihrer Brutalität von normalen Menschen kaum nachvollziehbar sei, so Thiriet in der Begründung.

Corina Christen

Perverser Basler ließ Frauen Tiere tottrampeln und filmte sie
BASEL Ein 35-jähriger Basler ließ Ratten, Geckos und Leguane zertrampeln und filmte die schrecklichen Szenen. Diese perversen «Crushfilme» verkaufte er oder tauschte sie gegen andere ein. Der Mann hortete über 100 solcher Filme. Jetzt erhielt er vom Gericht die Quittung: fünf Monate bedingt!
Die Taten beging B.O.* zwischen 1994 und 1998. Anfänglich bestellte er bei einem ostdeutschen Partner die "Crushfilme".
"Ich konnte mich aber bald nicht mehr damit identifizieren", sagte er gestern vor dem Strafgericht. Er begann seine eigenen Filme zu drehen. Dafür heuerte er auf der Straße Frauen an, welche für Geld seine eigenen Ratten zu Tode trampelten. Die Kadaver spülte er das WC hinunter.
Ein Video drehte er sogar streng nach Drehbuch: Sein deutscher Partner schickte ihm dafür im Frühling 98 zwei Geckos, ein Paar rote Lackschuhe und 200 Mark. Ein Gecko überlebte die Reise im Paket nicht. Den anderen, zusammen mit zwei Ratten, quälte die Frau, eine mittlerweile verstorbene Drogenabhängige, zu Tode.
Der Basler drehte auch "Trampling"-Filme. So ließ er das "Model" auf seinem Penis herumtrampeln. Wegen der großen Schmerzen mußten sie die Übung abbrechen.
"Ich bedaure, daß ich solche Sachen drehte. Jetzt filme ich nur noch Frauenfüße", sagte der bekennende Fußfetischist, der in psychiatrischer Behandlung ist. Er erhielt fünf Monate bedingt, mit einer Probezeit von drei Jahren.

VON ADRIAN JÄGGI

http://www.blick.ch/bl_seiten/aktuell/ak14.htm
http://www.baz.ch/basel-stadt/welcome_main.html#140272

 

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