Der Text enthält Beschreibungen von sexuellen Szenen und ist daher für Kinder und Jugendliche ungeeignet. Vor einem "Nachstellen" oder "Nachspielen" der hier beschriebenen Szenen wird ausdrücklich gewarnt.
Es begann alles ziemlich harmlos. Ich saß Abends vor meinem Computer, trank ein paar Gläser Wein und las Kontaktanzeigen. Dabei fand ich eine über die ich mich in lustig machte Sie war ziemlich kurz und lautete:
Totaler gehorsam ist erlernbar.
Du brauchst die starke Hand, den unbeugsamen Willen einer Herrin aus Naturveranlagung. Mit Zuckerbrot und Peitsche erzogen zu werden machen Dich geil? Dann kannst du mein Diener werden. Dein Dir gebührenden Platz unter meinen Stiefel ist noch frei.
Vom Alkohol umnebelt verfaßte ich folgende Antwort: Bewerbung auf Ihre Annonce.
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Allergnädigste Herrin, Ich bin ein 45 jähriger, 175 cm großer, ruhiger, zärtlicher, unerfahrener Single mit devoten Sehnsüchten und nur wenigen Tabus ( KV ). Ihre Anzeige hat mich sehr angesprochen, da es mein größter Traum ist mich einer Frau vollständig auszuliefern und unterzuordnen. Da ich absolut devot veranlagt bin und mich gerne einer Frau unterordne, überlasse ich mich ohne wenn und aber Ihrer Gewalt und lasse mich schon beim ersten Treffen von Ihnen fesseln. Sie haben die absolute Macht und können ohne Einschränkung und ohne vorherige Absprache über Tabus und Grenzen der Erziehung bestimmen, wie weit Sie gehen wollen und welche Hilfsmittel Sie verwenden. Ich werde mich Ihrem Willen beugen . Wenn Sie mir mit einem Knebel den Mund verschließen, kann ich auch keine Einwände gegen Ihre Erziehungsmaßnahmen vorbringen. Allein der Gedanke, daß sie mit einer Peitsche in der Hand vor mir stehen, macht mich ganz schwach, und ich stelle mir vor, das ich mir ganz mickrig vorkomme wenn ich nackt, mit auf dem Rücken gefesselten Händen, vor Ihnen kniee, Sie mich in hochhackigen Schuhen oder Stiefeln weit überragen und ich Ihnen hilflos ausgeliefert bin, ohne zu wissen was mich erwartet. Da ich noch unerfahren bin, möchte ich von Ihnen geführt werden. Sie sollen meine Ausbilderin sein und mein Rebellieren gegen Cunnilingus beseitigen. Ich möchte von Ihnen lernen Sie genau nach Ihren Anweisungen französisch zu verwöhnen. Sie sagen mir, auch während ich Sie lecke, wie Sie es sich am meisten ersehnen, und ich muß mit meiner Zunge Ihre Muschi Feuer speien lassen, so daß Ihr ganzer Körper erbebt. Sollten Sie nicht mit meiner Zungenfertigkeit zufrieden sein, können Sie meinen Eifer mit der Peitsche steigern, bis ich Sie zu Ihrer Vollsten Zufriedenheit bedient habe. Wenn Sie mich zum Spielball Ihrer Gelüste zu machen, können Sie die Grenzen unserer Lust bestimmen, alle Ihre Träume und Leidenschaften wahr werden lassen und Ihre Neigungen ausleben. Falls Sie die richtige Herrin für mich sind, deren Neigungen sich überwiegend mit meinen decken und es Ihnen gelingt mich zu unterwerfen, werde ich mich allen Ihren Entscheidungen beugen. Sie bestimmen ob es ein One Night Stand wird oder ich öfter Ihr Sklave sein darf. Aus dem beigefügten Entwurf eines Sklavenbrief können Sie entnehmen, wie weit ich bereit bin zu gehen. Sollten Sie Änderungswünsche haben teilen Sie mir diese bitte mit, und ich werde Ihnen umgehend Antworten, ob ich diese akzeptieren kann. Ich würde mich freuen, wenn ich eine Antwort von Ihnen erhalten würde und gerne zu Ihnen kommen. Die Entfernung ist für mich kein Problem. In Erwartung auf Antwort, Ihr Ihnen ergebener Sklave "R" |
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Sklavenbrief
Die Inhaberin Dieses Briefes ist Eigentümerin und somit Herrin des Sklaven "R"! Dieser Brief regelt die Rechte der Herrin und die Pflichten des Sklaven. Der Sklave erkennt die Regeln an und verpflichtet sich seiner Herrin an vereinbarten Terminen nach Maßgabe dieses Briefes zur Verfügung zu stehen.
............................................. Datum und Unterschrift des Sklaven
Rechte der Herrin und Pflichten des Sklaven §1 Dienstantritt Mit Betreten der Wohnung bzw. des von der Herrin ausgewählten Dienstortes beginnt der Sklavendienst. Der Sklave hat der Herrin unverzüglich sein gesamtes Besitztum inkl. Kleidungsstücke in Verwahrung zu übergeben. Ein Anspruch auf Rückgabe besteht erst nach Beendigung des Sklavendienstes. Der Sklave darf gezwungen werden seine gesamte Dienstzeit abzuleisten. Der Sklave kann seine Bereitschaft zu dienen und erzogen zu werden keinesfalls während der Dienstzeit zurücknehmen. Jeder Befreiungs- oder Überredungsversuch des Sklaven, den Dienst vorzeitig abzubrechen, kann konsequent unterbunden werden.
§2 Dienste und Befehle Die Gestaltung der Erziehung zum gehorsamen Untergebenen, sowie die Erziehungsmethoden, obliegen ausschließlich der Herrin. Der zu erziehende Sklave hat sämtliche Dienste und Befehle seiner Herrin, ohne Widerspruch, bedingungslos auszuführen.
§2.1 Arbeiten. Der Sklave hat sämtliche ihm angetragenen Arbeiten ( z.B. Haushalt ) ohne Entlohnung mit größter Sorgfalt auszuführen.
§2.2 Sexuelle Dienste Der Sklave muß alle Weisungen zur sexuellen Befriedigung seiner Herrin Folge leisten. Es ist dabei vollkommen unerheblich, ob die Ausführung vom Sklaven selbst erotisch oder unangenehm empfunden wird ( die Grenzen bestimmt §5 ). Die Herrin achtet auf Verhütung vor Schwangerschaft und Krankheiten.
§2.3 Demütigungen Das Küssen von Füßen und andere erniedrigende Anweisungen hat der Sklave ohne zögern auszuführen. Dies gilt auch für Befehle bei deren Ausführung er Ekel und Abscheu empfindet.
§2.4 Dienst für Dritte Befiehlt die Herrin Dienste an Dritte, so sind diese auch durch den Sklaven auszuführen. Tritt die Herrin das Befehlsrecht an dritte ab, so hat sich der Sklave auch diesen Damen während seiner Dienstzeit bedingungslos zu Unterwerfen. Die Herrin achtet darauf, das §5 nicht verletzt wird.
§3 Artgerechte Haltung des Sklaven
§3.1 Dienstkleidung Der Sklave führt seine Dienste nackt, oder in von der Herrin bestimmten Kleidungsstücken oder anderen Körperbedeckungsteilen aus.
§3.2 Fesseln und Knebeln Um Fluchtversuche und Abwehr von Strafen zu Verhindern, darf der Sklave in Ketten oder anderen Fesseln gehalten werden. Diese dürfen so eng wie möglich angelegt werden. Sie müssen nur soweit gelockert werden, wie zur Ausführung der Befehle und ausreichender Durchblutung erforderlich. Um Widersprüche und lästige Bitten zu Ersticken, darf der Sklave jederzeit geknebelt werden. Zur Führung des Sklaven kann die Herrin eine Halskette, Leine oder Zügel anbringen.
§3.3 Essen und Trinken Der Sklave hat keinen Anspruch auf bestimmte Nahrungsmittel. Es sind lediglich die Grundbedürfnisse des Sklaven zu decken ( z.B. Wasser, Brot, Essensreste und Vitaminpräparate ).
§3.4 Befehlsfreie Zeiten Befehlsfreie Zeiten können so gestaltet werden, daß sie nicht zu bequemen Erholungspausen für den Sklaven werden. Die Herrin kann sicherstellen, daß diese Zeiten dem Sklaven keine Gelegenheit bieten, sich eigenmächtig aus der Sklavenrolle zu befreien. Gegebenenfalls darf der Sklave angekettet in einer Art Gefängnis untergebracht werden.
§4 Gehorsam und Strafen
§4.1 Durchsetzen von Befehlen bei Widerspruch Die Herrin hat das Recht, den Sklaven mittels Folter / Strafen zur Ausführung Ihrer Befehle zu zwingen. Nach der erzwungenen Zusage des Sklaven den Befehl doch auszuführen, kann die Herrin die angewandte Folter- / Strafmethode noch um ein gewisses Maß fortsetzen, als Strafe für den Widerspruch.
§4.2 Falsches Verhalten oder schlecht ausgeführte Befehle In diesen Fällen kann die Herrin das Strafmaß so wählen, daß der Sklave dies nicht wiederholen wird. Wiederholungen können entsprechend härter geahndet werden.
§4.3 Härte der Strafen Das Strafmaß bestimmt allein die Herrin. Die einzige Obergrenze des Strafmaßes ist die Verletzbarkeit der Gesundheit des Sklaven ( vgl. §5.1 ). Schmerzempfinden, Entblößung oder Ekelgefühl des Sklaven begrenzen das Maß der Strafe nicht. Erziehungserfolge durch körperliche Züchtigung können nur erreicht werden, wenn das Strafmaß über das erotische Schmerzempfinden des Sklaven hinausgeht. Striemen durch die Peitsche, oder andere Spuren, die in wenigen Tagen verheilen, muß der Sklave hinnehmen.
§5 Allgemeines
5.1 Körperliche Unversehrtheit des Sklaven Die Herrin darf Ihren Sklaven unbegrenzte Schmerzen und Qualen aussetzen ( vgl. §4.3 ). Sie hat jedoch dafür Sorge zu tragen, daß die Gesundheit des Sklaven und dessen körperliche Unversehrtheit durch Dienste und Strafen nicht verletzt werden. Zurückbleibende Narben und körperliche Veränderungen ( z.B. Tätowierungen, Haare schneiden ) bedürfen eines gesonderten Einverständnisses des Sklaven.
§5.2 Diskretionen Sämtliche Aktivitäten vor, während und nach dem Sklavendienst müssen mit 100% Diskretion durchgeführt werden. Werden weitere Personen hinzugezogen, darf die Diskretion nicht verletzt werden. Auch bei Einsätzen außerhalb des gewohnten Dienstortes ist die Diskretion unbedingt zu beachten. Videoaufnahmen sind nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, daß sie nicht in fremde Hände gelangen.
§6 Inkrafttreten des Sklavenvertrages Dieser Sklavenvertrag tritt erst in Kraft, wenn die Herrin Ihre erzieherischen Qualitäten nachgewiesen hat, und der Sklave bei Ihr Cunnilingus macht. Sollte es der Herrin nicht gelingen innerhalb der ersten Dienstzeit den Sklaven zu zwingen Ihre Möse zu lecken, ist er unverzüglich frei zu lassen und dieser Vertrag zu vernichten.
§7 Erweiterte Rechte der Herrin bei Eheschließung Sowie es der Herrin gelingt den Sklaven zum Ehesklaven zu machen wird der §5 ungültig und die Herrin erhält die absolute, grenzenlose Macht über den Sklaven, der nun auch zurückbleibende Narben und körperliche Veränderungen (z.B. bleibende Peitschenstriemen, Tätowierung oder Brandzeichen der Herrin) in Kauf nehmen muß. Der §1 ändert sich dahin, daß der Ehesklave zu jeder Zeit (rund um die Uhr) im Sklavendienst steht und die Herrin zu jeder Zeit bestimmt was er wann und wie (auch beruflich) zu tun hat. Die Herrin hat das Recht diesen Vertrag ohne Rücksprache mit dem Sklaven abzuändern.
§8 Inkrafttreten des §7
§7 tritt bereits in Kraft, sowie der Sklave seine schriftliche Zustimmung zu einer Eheschließung gibt. Macht die Herrin dem Sklaven den Vorschlag zur Ehe und läßt ihm die freie Entscheidung, hat bei Ablehnung des Sklaven dieser Vertrag weiterhin seine Gültigkeit. Die Herrin hat jedoch auch das Recht dem Sklaven die schriftliche Zustimmung zur Ehe zu befehlen und bei Widerspruch den Befehl unter Berücksichtigung der §1 - §5 durchzusetzen. Gelingt es Ihr nicht Ihren Befehl bis zur Beendigung des Sklavendienstes (bei einem gemeinsamen Urlaubes kann dies ein Zeitraum von mehreren Wochen sein) durchzusetzen, ist er unverzüglich frei zu lassen und dieser Vertrag zu vernichten. |
Mehrmals begutachtete ich mein Werk, und mit jedem Glas Wein fand ich es besser, so daß ich es versandte.
Schon 3 Tage später erhielt ich eine Antwort mit der Einladung Sie zu besuchen. Der Termin war 14 Tage später an einem verlängerten Wochenende.
Da die mir genannte Adresse in einer Gegend war wo ich immer schon einmal Urlaub machen wollte dachte ich, da fährst du halt mal vorbei. Anschließend wollte ich diese großspurige Dame etwas verarschen und 4 Tage Urlaub verbringen.
Als ich an der mir genannten Adresse ankam stand ich vor einem großen schmiedeeisernen Tor, das anscheinend zu einer Villa gehörte. Auf mein Klingeln wurde ich über eine Gegensprechanlage gefragt wer ich sei. Ich antwortete: "Hier ist Ihr Sklave "R" allergnädigste Herrin". Hierauf wurde mir befohlen mit meinem Auto ca. 2km gerade aus bis zur Villa zu fahren. Bei der Villa wurde ich von einer attraktiven, ca. 40 Jahre alten Dame empfangen, die mich herein bat. Sie bat mich in einem Vorzimmer, auf einem Sessel platz zu nehmen und stellte sich als meine neue Herrin vor. Sie hielt mir einen Ausdruck mit dem von mir verfaßten Slavenvertrag und einen Kugelschreiber unter die Nase und befahl mir sofort zu unterschreiben. Da ich im § 6 geschrieben hatte, daß der Sklavenvertrag erst in Kraft tritt nach dem ich Ihre Möse geleckt hätte, und ich auf keinen Fall die Absicht hatte dieses zu tun, unterschrieb ich den Vertrag. Sie brachte den Vertrag weg und kam mit zwei Gläsern Rotwein zurück, von denen Sie mir eins reichte. Sie forderte mich auf, den Vertrag durch das Trinken des Rotweines auf ex zu begießen. Wir stießen mit den Gläsern an und tranken Sie auf einen Zug leer. Plötzlich verschwamm die Umgebung vor meinen Augen und es kam mir vor wie wenn der Fußboden schwankt. Dann verlor ich das Bewußtsein.
Als langsam wieder erwachte, merkte ich als erstes das ich mich nicht richtig bewegen konnte. Um meinen Unterleib hatte man mir ein Geschirr aus Leder umgelegt, daß durch einen Gürtel mit 2 eisernen Ringen an den Seiten gehalten wurde. An meinen Händen hatte ich lederne Manschetten, die mit Karabinerhaken an den Ringen befestigt waren, und an den Füßen hatte ich ebenfalls Ledermanschetten die mit einem Karabinerhaken zusammen verbunden waren. Ich sah, daß ich auf dem Teppich vor dem Sessel, in dem ich den Wein getrunken hatte lag. Langsam dämmerte mir was ich für eine große Dummheit gemacht hatte. Doch noch war der Vertrag nicht in Kraft, und ich nahm mir vor alle Kraft aufzuwenden und das lecken der Möse dieser Dame, die mich überlistet hatte, zu verweigern. Als ich mich herumdrehe, sehe ich ein paar schwarze Stiefel, aus denen oben ein paar von Strapsen gehaltenen schwarze Nylons herausschauen.
Als ich meinen Blick hebe, sehe ich als erstes ein braunbehaartes Dreieck und dann die Frau die mit auf dem Rücken verschränkten Armen vor mir steht. "Du hast vor mir den Blick zu senken und mir nicht ins Gesicht zu sehen Sklave", werde ich angeherrscht. "Das werde ich sofort unterbinden", sagt Sie, zieht hinter ihrem Rücken eine Lederne, total undurchsichtige Augenmanschette hervor und legte sie mir um, so daß ich völlig blind war. Jetzt bekam ich es richtig mit der Angst zu tun und bettelte Sie an, daß Sie mich freiließe. Sie lachte nur und Antwortete mit strenger Stimme: "Es ist jetzt Mittwoch Abend sieben Uhr, und Ich habe bis Sonntag Abend zwölf Uhr Zeit dich zu meinem Sklaven zu machen. Ich versichere dir, daß ich noch heute deine Zunge genießen werde. Entweder machst du dies freiwillig, oder du wirst in den nächsten einhundert Stunden die Hölle auf Erden erleben. Ich hatte zwar immer den Eindruck, als ob du es nicht Ernst meinst, jedoch jetzt gibt es kein Zurück mehr. Los lecke mich."
Bei Ihren letzten Worten packte Sie meinen Kopf und preßte meinen Mund auf Ihre Möse. Doch ich blieb standhaft und verweigerte Ihr meine Zunge. Wenn du nicht lecken willst, brauchst du auch dein Maul nicht mehr, sagte Sie, klemmte mir mit 2 Fingern die Nase zu und drückte mir mit der anderen Hand, die anscheinend in einem mit Dornen, oder scharfen Nieten besetzten, Handschuh steckte den Kiefer auseinander und verpaßte mir einen dicken Knebel, der es mir unmöglich machte einen Ton von mir zu geben. Sodann bemerkte ich, daß mir ein Würgehalsband umgelegt wurde. An diesem Halsband wurde ich durch mehrere Zimmer gezogen, was sehr schmerzhaft war. Während diesem kriechen wurde mir klar, daß ich mich doch besser meiner Herrin unterworfen hätte, denn ich erkannte, daß ich unmöglich 100 Stunden durchhalten konnte. Durch den Knebel und die totale Fesselung, war es mir jedoch auch nicht mehr möglich meiner Herrin ein Zeichen zu geben. Das Verhängnis nahm seinen Lauf.
Ich merkte, daß ich vor einen Sessel gezogen wurde, in den sich meine Herrin setzte. Nun hörte ich Ihre Stimme: "Sklave, ich habe erst noch ein Telefongespräch zu führen und möchte noch etwas lesen. Solange wirst du meine Füße riechen. Ich hörte etwas schaben und dann wurde mir zwei übel riechende Schweißfüße auf das Gesicht gestellt. Sofort versuchte ich meinen Kopf aus dem Bereich dieser Füße zu bringen. Darauf hörte ich die Worte: "Dir werde ich deine Aufmüpfigkeit austreiben." Ich wurde am Würgehalsband über ein Ledersitzkissen gezerrt und mein Kopf zwischen ihren Schenkeln festgeklammert, so das ich nicht entweichen konnte. Dann klatschte eine neunschwänzige Katze ca. 50 mal auf meinen Rücken, so daß mein Widerstand gebrochen war und ich gehorsam die Schweißfüße meiner Herrin ertrug. Dies dauerte ungefähr eine Stunde lang. In dieser Stunde las sie anscheinend Anfangs in einem Buch und telefonierte anschließend mit einer Freundin, der Sie auch erzählte, daß Sie mich in Ihrer Gewalt hätte und mit mir ein 3 Stunden langes Erziehungsprogramm durchziehen wolle. Jetzt war mir klar, daß die ersten Hiebe nur ein Vorgeschmack waren, und ich bereute, daß ich mich nicht gleich Unterworfen hatte.
Jetzt wurde ich wieder in einen anderen Raum gezerrt. Sie hängte mich in der Mitte eines Raumes mit den Händen an einen Flaschenzug und fixierte meine Füße auf dem Boden. Nach dem Sie mit dem Flaschenzug meinen Körper gestreckt hatte, hörte ich im Hintergrund das Knallen einer langen Riemenpeitsche. Jetzt wurde ich ungefähr eineinhalb Stunden lang abwechselnd gepeitscht, oder Sie quetschte mir schmerzhaft die Eier. Als Sie mich von dem Flaschenzug nahm wahr ich völlig fertig und bereits willenlos. Sie nahm mir den Knebel ab und steckte mir einen speziellen Knebel in den Mund. Dieser bestand aus einem Kunststoffgegenstand, der meinen Mund offen hielt, jedoch in der Mitte eine Öffnung besaß. Den Zweck dieser Öffnung sollte ich schnell herausfinden. Ich wurde auf den Rücken gedreht, mein Kopf wurde zwischen zwei Schenkel gepreßt und die Möse meiner Herrin preßte sich auf diese Öffnung. Ich dachte jetzt bietet sich die Gelegenheit sich meiner Herrin zu unterwerfen und wollte gerade meine Zunge in Bewegung setzen, als ich merkte, daß meine Herrin ganz andere Absichten hatte. Ich spürte etwas salziges im Mund und mir wurde mit 2 Fingern die Nase zugehalten, so daß ich den NS meiner Herrin schlucken mußte, und gar nicht zum lecken kam. Jetzt bekam ich ganz schnell wieder den normalen Knebel verpaßt und wurde auf einen Strafbock geschnallt. Nun wurde ich mit Kerzenwachs behandelt und bekam wieder mehrere Peitschen, so wie einen Rorstock und andere Werkzeuge zu spüren.
Ich dachte schon die Folter würde nie zu Ende gehn, als meine Herrin mich vom Bock losband. Ich bekam die Augenbinde und den Knebel abgenommen und dann Sagte meine Herrin: "Jetzt ist es halb zwölf und ich habe dir gesagt, daß du mich heute noch lecken würdest. Los komm her und leck meine Möse! Mach es aber ordentlich sonst wirst du wieder meine Peitschen spüren." Sie saß in einem großen Ledersessel und hatte die Beine empfangsbereit gespreizt. Ich kroch darauf zu und leckte Sie genau nach Ihren Anweisungen. Später sollte ich merken, daß Sie zum Beweis alles in Bild und Ton festgehalten hatte. In den folgenden Tagen und auch bei späteren Treffen wurde ich noch öfters von Ihr bestraft.
Für diesen Sommer hat Sie einen gemeinsamen sechswöchigen Urlaub auf einer einsamen Insel für uns beide geplant. Ich sehe dieser Reise mit sehr viel Angst entgegen, denn ich befürchte, daß Sie mir befiehlt Sie zu heiraten und ich weiß, daß ich unmöglich sechs Wochen Widerstand bieten kann, um meine Freiheit zurück zu erlangen.
Was soll ich tun?