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PILLS
TO ENLARGE YOUR PENIS! |
Verurteilung:
Fußfetischisten
Weil er arrangiert hatte, daß eine Frau mit
spitzen Schuhen einen Gecko und drei Ratten langsam zu Tode trat
und davon einen Videofilm herstellte, wurde ein Mann vom Basler
Strafgericht gestern zu fünf Monaten Gefängnis, bedingt,
verbunden mit der Weisung zu einer Psychotherapie, verurteilt.
Dies wegen Gewaltdarstellung, Pornografie und Tierquälerei.
Der Angeklagte bezeichnet sich selber - und dies wird auch
gutachterlich bestätigt - als Fußfetischist. Zu dieser
sexuellen Neigung gesellt sich bei ihm ein Hang zum
Sadomasochismus. Nur so ist erklärbar, daß er, der angeblich
kein Blut sehen kann und schon als Kind mit jedem zertretenen
Insekt Mitleid hatte, im Stand ist, Filme zu drehen, wie sie bei
ihm gefunden wurden und jetzt zur Anklage standen.
Medien ausgeschlossen
Er begeilt sich einerseits als Fußfetischist an den in Aktion
tretenden Frauenfüßen und identifiziert sich gleichzeitig mit
der zu Tode gequälten Kreatur. Die inkriminierten Filme habe er
für einen Auftraggeber in Deutschland hergestellt, der ihm in
einem Postpaket nebst dem Drehbuch und den Schuhen - rote,
hochhakige Lackschuhe - auch zwei Geckos zusandte, die er mit
einem Klebestreifen auf eine Konsole geklebt hatte. Einem der
Tiere blieb zumindest das Schicksal des langsamen
Zertretenwerdens vor der Kamera erspart, er überlebte die Reise
im Postpaket nicht.
In einem weiteren Crush-Video, wie diese Abscheulichkeiten in der
Szene genannt werden, waren es Ratten, die er an den Schwänzen
so festklemmte, daß sie nicht entweichen konnten, bis sie zu
Tode getrampelt waren.
Die Frau, die er als "Akteurin" anheuerte, war
drogenabhängig und machte - wenn auch widerwillig und bis zum
Erbrechen angeekelt - mit, um zu Geld für Drogen zu kommen. Sie
war ursprünglich mitangeklagt, ist aber inzwischen verstorben.
Dem Angeklagten wurde im Weiteren auch die Einfuhr sowie der
Verkauf, Tausch und das Anbieten von Filmen mit
Gewaltdarstellungen und Pornografie vorgeworfen. Er war geständig
und will sich - dank einer inzwischen begonnenen Psychotherapie -
mittlerweile von den tierquälerischen Perversitäten losgesagt
haben - er bezeichnet sich allerdings noch immer als "bekennenden
Fußfetischisten" und stellt auf diesem Gebiet auch immer
noch Filmeher. Er habe inzwischen in einem entfernten Landesteil
ein neues Leben angefangen, aus diesem Grund, beziehungsweise um
ihn vor einem unfreiwilligen Outing durch die Medien zu schützen,
wurden diese, auf Antrag der Verteidigerin, Annalisa Landi, während
dem Verhandlungsteil "zur Person"
ausgeschlossen. Eine vom Gericht äußerst selten zugestandene Maßnahme,
die bei den Medienvertretern, die sich an den hiesigen Gerichten
normalerweise an die Regeln der Anonymisierung eines Angeklagten
halten, leichtes Befremden auslöste. Eine Maßnahme auch, die in
Zukunft wohl vermehrt ähnliche Anträge nach sich ziehen wird,
denn welcher Angeklagte wünschte sich nicht den Schutz einer
gerichtlich angeordneten Tarnkappe?
Das Strafmaß
Während die (dispensierte) Staatsanwaltschaft sechs Monate und
die Verteidigung drei Monate Gefängnis, bedingt, beantragt
hatten, kam Einzelrichter Gilbert Thiriet zu einem Strafmaß von
fünf Monaten, bedingt, mit einer Probezeit von drei Jahren und
der Weisung, während dieser Zeit die begonnene Therapie auf
eigene Kosten weiterzuführen. Dies unter Berücksichtigung einer
leicht- bis mittelgradig verminderten Zurechnungsfähigkeit
aufgrund der krankhaften Devianz des Sexualverhaltens des
Angeklagten. Das Hauptverschulden fällt dabei auf die massive
Tierquälerei, die in ihrer Brutalität von normalen Menschen
kaum nachvollziehbar sei, so Thiriet in der Begründung.
Corina Christen
Perverser Basler ließ Frauen Tiere tottrampeln
und filmte sie
BASEL Ein 35-jähriger Basler ließ Ratten, Geckos
und Leguane zertrampeln und filmte die schrecklichen Szenen.
Diese perversen «Crushfilme» verkaufte er oder tauschte sie
gegen andere ein. Der Mann hortete über 100 solcher Filme. Jetzt
erhielt er vom Gericht die Quittung: fünf Monate bedingt!
Die Taten beging B.O.* zwischen 1994 und 1998. Anfänglich
bestellte er bei einem ostdeutschen Partner die "Crushfilme".
"Ich konnte mich aber bald nicht mehr damit identifizieren",
sagte er gestern vor dem Strafgericht. Er begann seine eigenen
Filme zu drehen. Dafür heuerte er auf der Straße Frauen an,
welche für Geld seine eigenen Ratten zu Tode trampelten. Die
Kadaver spülte er das WC hinunter.
Ein Video drehte er sogar streng nach Drehbuch: Sein deutscher
Partner schickte ihm dafür im Frühling 98 zwei Geckos, ein Paar
rote Lackschuhe und 200 Mark. Ein Gecko überlebte die Reise im
Paket nicht. Den anderen, zusammen mit zwei Ratten, quälte die
Frau, eine mittlerweile verstorbene Drogenabhängige, zu Tode.
Der Basler drehte auch "Trampling"-Filme. So ließ er
das "Model" auf seinem Penis herumtrampeln. Wegen der
großen Schmerzen mußten sie die Übung abbrechen.
"Ich bedaure, daß ich solche Sachen drehte. Jetzt filme ich
nur noch Frauenfüße", sagte der bekennende Fußfetischist,
der in psychiatrischer Behandlung ist. Er erhielt fünf Monate
bedingt, mit einer Probezeit von drei Jahren.
VON ADRIAN JÄGGI
http://www.blick.ch/bl_seiten/aktuell/ak14.htm
http://www.baz.ch/basel-stadt/welcome_main.html#140272
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